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Stand: 01.08.2026

Table of contents

Veranstalter
Geltungsbereich
Vertragsschluss
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1. Veranstalter

Veranstalter der Inspiration Time 2026 ist:

Inspiration Ministry, Family Time e.V.
Eingetragener Verein
Römerstraße 15, 52052 Aachen
management@inspiration-ministry.de

0163 2444199

Nachfolgend wird der Veranstalter als „Veranstalter“ bezeichnet. Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nachfolgend gemeinsam als „Reisende“ bezeichnet.

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Reiseleistungen, Veranstaltungstickets, Unterkünften, Busfahrten, Verpflegungsleistungen und sonstigen Leistungen, die im Rahmen der Inspiration Time 2026 angeboten werden.

Die Inspiration Time 2026 ist eine christliche Missions- und Evangelisationsreise nach Spanien. Das Hauptevent findet vom 23. bis 25. Oktober 2026 statt. Das Rahmenprogramm findet vom 12. bis 26. Oktober 2026 statt. Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang ist das jeweils gebuchte Reisepaket.

3. Vertragsschluss

Die Darstellung der Reisepakete auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit dem Absenden der Buchung gibt der Reisende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags ab.

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Buchung in Textform bestätigt oder die Zahlung annimmt. Die Buchungsbestätigung enthält den konkreten Leistungsumfang, den Reisepreis, Zahlungsinformationen sowie gegebenenfalls weitere wichtige Reiseinformationen.

Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

4. Teilnahmevoraussetzungen

Grundsätzlich kann jede interessierte Person an der Inspiration Time teilnehmen. Die Teilnahme setzt voraus, dass der Reisende die körperlichen, persönlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die gebuchten Reiseleistungen erfüllt.

Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Personen unter 16 Jahren benötigen grundsätzlich eine volljährige Begleitperson, sofern nicht vorab eine abweichende Vereinbarung mit den Erziehungsbereichtigten getroffen wurde.

Der Veranstalter kann für Minderjährige, Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf oder besondere Gruppen individuelle Teilnahmebedingungen vereinbaren.

5. Leistungen des Veranstalters

Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung und dem jeweils gebuchten Reisepaket.

Je nach Paket können insbesondere folgende Leistungen enthalten sein:

  • An- und Abreise mit dem Reisebus;
  • Unterbringung in Gemeinschaftsräumen, Jugendherbergen oder Hotels;
  • Verpflegung;
  • Teilnahme am Rahmenprogramm und/oder Hauptevent;
  • Teilnahme an Workshops, Veranstaltungen und sonstigen Programmpunkten.

Bei individueller Anreise werden grundsätzlich nur die ausdrücklich gebuchten Leistungen erbracht. Reiseleistungen, die der Reisende selbst organisiert, sind nicht Bestandteil des Vertrags mit dem Veranstalter.

Genaue Abfahrtsorte, Abfahrtszeiten, Treffpunkte, Packlisten und weitere organisatorische Informationen werden den Reisenden nach der Buchung mitgeteilt.

6. Änderungen von Leistungen und Programmpunkten

Der Veranstalter ist berechtigt, den Ablauf, Veranstaltungsorte, Unterkünfte, Transportmittel, Referentinnen und Referenten sowie einzelne Programmpunkte zu ändern, sofern dies aus organisatorischen, sicherheitsbezogenen, behördlichen, witterungsbedingten oder sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen erforderlich ist.

Änderungen werden den Reisenden so früh wie möglich mitgeteilt. Der Veranstalter bemüht sich, gleichwertigen Ersatz bereitzustellen. Gesetzliche Rechte der Reisenden, insbesondere bei erheblichen Änderungen oder Mängeln der Pauschalreise, bleiben unberührt.

7. Reisepreis und Zahlung

Der jeweils angegebene Reisepreis umfasst ausschließlich die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Leistungen.

Die Zahlung ist nach Maßgabe der im Buchungsvorgang und in der Buchungsbestätigung angegebenen Zahlungsbedingungen zu leisten. Der Veranstalter kann die Erbringung der Reiseleistungen von der vollständigen und fristgerechten Zahlung abhängig machen.

Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Veranstalter den Reisenden nach vorheriger angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die nach diesen Bedingungen geltenden Stornokosten verlangen, soweit gesetzlich zulässig.

8. Rücktritt durch den Reisenden und Stornierungsbedingungen

Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform, insbesondere per E-Mail, gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Rücktrittserklärung beim Veranstalter eingeht.

Für die Inspiration Time 2026 gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • Bis einschließlich 31.08.2026: Der bereits gezahlte Reisepreis wird vollständig zurückerstattet.
  • Vom 01.09.2026 bis einschließlich 14.09.2026: 50 % des bereits gezahlten Reisepreises werden zurückerstattet. Die übrigen 50 % verbleiben als pauschalierter Ersatz für bereits entstandene oder nicht mehr vermeidbare Kosten beim Veranstalter.
  • Ab dem 15.09.2026: Eine Stornierung mit Erstattung des Reisepreises ist ausgeschlossen. Der gesamte vereinbarte Reisepreis bleibt geschuldet.

Die Stornierungsbedingungen gelten vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte, insbesondere gesetzlicher Rücktrittsrechte bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen oder erheblichen Änderungen der Pauschalreise.

9. Ersatzteilnehmer und Übertragung der Reise

Der Reisende kann verlangen, dass eine andere Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

Der Veranstalter kann die Übertragung ablehnen, wenn die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder der Übertragung gesetzliche, organisatorische oder tatsächliche Gründe entgegenstehen.

Für durch die Übertragung entstehende angemessene Mehrkosten haften der bisherige Reisende und die Ersatzperson als Gesamtschuldner, soweit gesetzlich zulässig.

10. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen, wenn die Durchführung der Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt, gefährdet oder unmöglich wird oder wenn gesetzliche Voraussetzungen hierfür vorliegen.

11. Hausordnung und Verhalten während der Reise

Ein respektvoller, rücksichts- und wertschätzender Umgang mit allen Mitreisenden, Mitarbeitenden, Gastgeberinnen und Gastgebern sowie sonstigen beteiligten Personen ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme.

Während der gesamten Reise und insbesondere in den Unterkünften, Fahrzeugen und Veranstaltungsräumen gelten folgende Regeln:

  • Der Besitz, Konsum, Handel und die Weitergabe von illegalen Drogen sind untersagt.
  • Alkoholkonsum ist untersagt.
  • Das Rauchen und der Konsum von E-Zigaretten in Appartements, Hotelzimmern und sonstigen Innenräumen der Unterkunft sind untersagt.
  • Beleidigungen, Bedrohungen, Diskriminierung, Belästigung und respektloses Verhalten sind untersagt.
  • Streit, körperliche Auseinandersetzungen sowie jede Form von Gewalt sind untersagt.
  • Die Haus- und Sicherheitsregeln der jeweiligen Unterkunft sowie Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten sind zu beachten.
  • Das Eigentum der Unterkunft, des Veranstalters und anderer Reisender ist sorgfältig zu behandeln.

Bei Verstößen gegen diese Regeln kann der Veranstalter geeignete Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören insbesondere eine Verwarnung, der Ausschluss von einzelnen Programmpunkten, die Verweigerung des Zugangs zum Event oder zur Gruppenunterkunft sowie die vorzeitige Beendigung der Teilnahme.

Der Veranstalter behält sich insbesondere vor, Personen zum Schutz der Mitreisenden, der Mitarbeitenden, der Unterkunft oder des Events vorzeitig auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Eine Erstattung des Reisepreises erfolgt in diesem Fall grundsätzlich nicht, soweit der Veranstalter den Ausschluss nicht zu vertreten hat und gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

Weitergehende Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben unberührt.

12. Schäden an Unterkünften und Gegenständen

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die der Reisende an einer Unterkunft, einem Hotelzimmer, Gemeinschaftsräumen, Fahrzeugen, Einrichtungsgegenständen oder sonstigem Eigentum verursacht.

Für durch ihn verursachte Schäden haftet der jeweilige Reisende nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Schaden gilt im Verhältnis zwischen Veranstalter und Reisendem insbesondere dann als entstanden, wenn der Eigentümer, Betreiber oder Vermieter der Unterkunft Schadensersatz, Reparaturkosten, Reinigungsgebühren oder sonstige Kosten fordert.

Der Veranstalter ist berechtigt, berechtigte Forderungen der Unterkunft oder eines sonstigen Anspruchstellers an den verursachenden Reisenden weiterzuleiten und die Erstattung der entstandenen Kosten zu verlangen.

Wenn mehrere Reisende gemeinsam in einer Unterkunft wohnen und nicht festgestellt werden kann, wer den Schaden verursacht hat, haften die betreffenden Reisenden im Innenverhältnis gemeinschaftlich beziehungsweise anteilig nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Reisenden haben die Kosten untereinander aufzuteilen, sofern nichts anderes nachweisbar vereinbart wurde.

13. Haftung des Veranstalters

Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Leistungen, die der Reisende selbst bei Drittanbietern bucht oder in Anspruch nimmt, sofern diese nicht Bestandteil des gebuchten Reisepakets sind.

Für Schäden, die nicht Körperschäden sind, kann die Haftung des Veranstalters auf den dreifachen Reisepreis beschränkt sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden Vorschriften des Pauschalreiserechts, bleibt unberührt.

Der Reisende ist verpflichtet, Schäden oder Mängel unverzüglich dem Veranstalter oder einer vom Veranstalter benannten Kontaktperson mitzuteilen und angemessene Abhilfe zu ermöglichen.

14. Versicherungen

Der Veranstalter bietet keine eigene Reiserücktrittsversicherung an. Der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung wird empfohlen.

Der Veranstalter kann auf Wunsch Kontaktdaten eines Versicherungsvermittlers nennen. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Versicherungsunternehmen zustande.

15. Pass-, Visa-, Gesundheits- und sonstige Einreisebestimmungen

Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, die für ihn geltenden Pass-, Visa-, Einreise-, Gesundheits- und Zollbestimmungen zu prüfen und einzuhalten.

Der Reisende hat alle erforderlichen Reisedokumente rechtzeitig zu beschaffen und während der Reise mitzuführen. Nachteile, Kosten oder der Ausschluss von der Reise aufgrund fehlender oder ungültiger Dokumente gehen grundsätzlich zulasten des Reisenden, soweit der Veranstalter die Ursache nicht zu vertreten hat.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters auf der Website.

17. Verbraucherstreitbeilegung

Der Veranstalter ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Sofern gesetzlich erforderlich, wird an dieser Stelle die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ergänzt: [Angaben einfügen].

18. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Wichtiger Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen vor ihrer Verwendung insbesondere im Hinblick auf Pauschalreiserecht, Informationspflichten, Sicherungsschein beziehungsweise Insolvenzabsicherung, Haftungsbeschränkungen, Minderjährige und die konkrete Rechtsform des Veranstalters rechtlich geprüft und an die tatsächliche Durchführung der Reise angepasst werden.

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